Wahl des Pastoralrates für die Pfarrei St. Godehard
Am 12./13. November 2022 haben Sie an allen unseren 4 Kirchorten die Wahl - nutzen Sie Ihre Möglichkeit, die Zukunft der Kirche vor Ort mitzugestalten!
Für die Wahl des Pastoralrates sind alle Gemeindemitglieder wahlberechtigt, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und auf dem Gebiet der Pfarrei ihren Wohnsitz haben.
Für den Pastoralrat in St. Godehard müssen 8 Mitglieder gewählt werden. Jeder Wähler darf höchstens 8 Namen ankreuzen, es dürfen aber auch weniger Namen angekreuzt werden. (§15 Abs.2 Wahlordnung)
Wahllokale und ihre Öffnungszeiten (jeweils zu den Gottesdiensten):
- St. Godehard: am 13.11.22 von 10.30 Uhr bis 12.15 Uhr
- St. Heinrich und Kunigunde: am 12.11.22 von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr
- St. Hedwig und Adelheid, Adelebsen: am 12.11.22 von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr
- St. Marien, Dransfeld: 12.11.22 von 17.30 Uhr bis 19.15 Uhr
Briefwahlunterlagen können Sie bis Freitag, den 11.11.22 zu den Öffnungszeiten im Pfarrbüro St. Godehard abholen.
Was ist der Pastoralrat und welche Aufgaben hat er?